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Conditions générales

Les conditions contraignantes sont les « Allgemeine Geschäftsbedingungen » en allemand ci-dessous. Ce résumé est fourni uniquement pour ta commodité.

En bref

  • Séances : environ 20 minutes d’EMS avec un suivi individuel, une fois (Basic Economy) ou deux fois par semaine (Flexible et Comfort Economy : une séance de force et une d’endurance), avec au moins 48 heures d’intervalle.
  • Réservation : au moins 24 heures à l’avance, par téléphone, par e-mail ou en ligne dans ton compte.
  • Annuler une séance : gratuit jusqu’à 24 heures avant ; ensuite, la séance est considérée comme effectuée, sauf si tu n’es pas responsable de l’absence.
  • Durée : Flexible Economy est à durée indéterminée et résiliable chaque mois. Basic et Comfort Economy durent 6, 12 ou 18 mois, puis se poursuivent à durée indéterminée avec un préavis d’un mois. Résiliation par écrit (forme textuelle).
  • Suspension : possible d’un commun accord pour un motif important comme une maladie ou une grossesse ; pas de cotisation pendant la suspension.
  • Paiement : le pack de démarrage est dû à la signature ; les cotisations hebdomadaires sont dues chaque lundi d’avance.
  • Pack de démarrage : bilan avec anamnèse, carte d’entraînement, analyse corporelle, objectifs et plan d’entraînement individuel (grand pack : avec la tenue d’entraînement).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (version allemande, contraignante)

I. Sprachlicher Hinweis / Vertragspartner / Geltungsbereich

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen und wertneutral für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Die Gesellschaft, welche Vertragspartner des Kunden wird, ist im Vertrag auf der Vorderseite im unteren rechten Bereich in Form eines Stempels angegeben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie auf der Rückseite des Vertrages abgedruckt sind, und nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss auf andere Weise, also beispielsweise ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet. Abweichend davon gelten diese AGB auch für Verträge, die der Kunde online über v8ems.com abschließt; ergänzend gilt dafür Abschnitt VIII.

II. Leistungs- und Begriffsbeschreibungen

1. Leistungsbeschreibungen EMS-Training und Terminabsprachen

Der Kunde erhält auf Grundlage des Vertrages das Recht, während der Vertragslaufzeit je nach Tarifwahl des Kunden ein- oder zweimal pro Woche an Elektromuskelstimulationstrainingseinheiten (kurz EMS-Training) für jeweils ca. 20 Minuten mit individueller Trainingsbetreuung durch einen Studiomitarbeiter in den Räumlichkeiten des Studios teilzunehmen. Die Trainingstermine sind während der Vertragslaufzeit in jeder Woche vom Kunden und je nach Verfügbarkeit im Studio während der Öffnungszeiten frei wählbar und sollten vom Kunden mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin mit dem Studio vereinbart werden, wobei Terminabsprachen telefonisch oder per E-Mail erfolgen können. Falls eine Internetplattform für Online-Buchungen aufgeschaltet wird, kann diese auch genutzt werden. Hinsichtlich der Terminabsprachen gilt ebenfalls Ziffer V. 4. dieser AGB.

2. Startpaket

Das große Startpaket umfasst eine ausführliche Erstberatung inklusive Anamnese und Erstellung der persönlichen Trainingschipkarte, Trainingskleidung, wie auch eine Körperanalyse, sowie die Festlegung der vom Kunden gewünschten Trainingsziele und einen individuellen Trainingsplan. Das kleine Startpaket enthält alle Leistungen des großen Startpaketes mit Ausnahme der Trainingskleidung, welche in diesen Fällen über den Premium Service gebucht werden kann.

3. Tarife Flexible Economy, Basic Economy und Comfort Economy

Die auf der Vorderseite unter den Bezeichnungen Flexible Economy und Comfort Economy angegebenen Tarife berechtigen während der Vertragslaufzeit zur Teilnahme an 2 Trainingsterminen pro Woche, wobei ein Termin ein Krafttrainingstermin ist und ein Termin ein Ausdauertrainingstermin. Im Tarif Basic kann der Kunde nur einmal pro Woche einen Trainingstermin für 20 Minuten in Anspruch nehmen, wobei der Kunde wählen kann, ob er einen Krafttrainingstermin oder Ausdauertrainingstermin wünscht. In jedem Fall muss zwischen zwei Trainingseinheiten ein zeitlicher Abstand von mindestens 48 Stunden liegen.

4. Premium Service (Leihwäsche)

Soweit der Kunde diese Vertragsoption durch Ankreuzen gewählt hat, erhält er vom Studio während der Vertragslaufzeit für jedes Training eine vom Studio mietweise bereitgestellte, jeweils frisch gewaschene Unterziehkleidung zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Kunde die Trainingskleidung im Studio kaufen oder im Rahmen des großen Startpaketes erwerben.

III. Laufzeiten und Verlängerungen / Form von Kündigungen

Der Tarif „Flexible Economy“ läuft vom eingetragenen „Mitgliedschaftsbeginn“ an auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Tarife „Basic Economy“ und „Comfort Economy“ laufen ab dem eingetragenen „Mitgliedschaftsbeginn“ für die Dauer der angekreuzten Laufzeit von 6, 12 oder 18 Monaten. Werden diese Verträge nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der vertraglich festgelegten Dauer gekündigt, verlängern sie sich mit allen vertragsgegenständlichen Leistungen auf unbestimmte Zeit und können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

IV. Ruhezeitmöglichkeit

Das Studio bietet die Möglichkeit, dass Verträge im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener und nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegender Verhinderung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit oder Schwangerschaft) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Wünscht der Kunde eine entsprechende Ruhezeit, hat er diesen Wunsch dem Studio anzuzeigen. Im Falle einer auf Antrag des Kunden wirksam mit dem Studio vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Während einer Ruhezeit entfällt die Pflicht zur Zahlung des wöchentlichen Beitrags.

V. Fälligkeiten / Verzug / Versäumte und nicht in Anspruch genommene Trainingstermine

  1. Die Kosten für das gewählte Startpaket sind mit Abschluss des Vertrages fällig.
  2. Die wöchentlich zu zahlenden Beträge werden ab dem eingetragenen Beginn der Mitgliedschaft jeweils am Montag einer jeden Woche im Voraus zur Zahlung fällig, dieses erstmals am auf den Vertragsbeginn folgenden Montag, es sei denn, der Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen ist der erste Wochenbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
  3. Gerät der Kunde im Rahmen der Tarife „Basic Economy“ und „Comfort Economy“ während der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit mit den wöchentlichen Zahlungen schuldhaft mit einem Betrag in Verzug, welcher in der Summe mehr als 9 Wochenbeträge ausmacht, so werden sämtliche zukünftigen vertraglichen Zahlungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
  4. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig Termine für die gewünschten und ihm zustehenden Trainingstermine mit dem Studio zu vereinbaren. Grundsätzlich sind jederzeitige Terminvereinbarungen mit dem Studio möglich, soweit entsprechende Trainingstermine noch verfügbar sind. Werden vereinbarte Termine allerdings nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, oder wurde der Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin erst vereinbart, gilt der Termin auch dann als in Anspruch genommen, wenn der Kunde den Termin tatsächlich nicht wahrnimmt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die nicht rechtzeitige Absage oder die Nichtteilnahme am Termin nicht von ihm zu vertreten war. Nimmt der Kunde nicht alle ihm zustehenden Trainingstermine in Anspruch, weil er keine oder keine rechtzeitigen Terminabsprachen mit dem Studio getroffen hat, so hat er gleichwohl das volle Nutzungsentgelt für den jeweiligen Vertragszeitraum zu zahlen, soweit die Nichtinanspruchnahme der Termine auf Gründen beruht, welche der Kunde zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Nachholung von Terminen, die der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen hat, besteht nicht.

VI. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte des Kunden

Die Nutzungsrechte des Kunden aus dem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studios übertragen werden.

VII. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung / Informationspflichten Kunde

  1. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Gleichwohl weist das Studio vorsorglich auf folgende Verbraucherschlichtungsstelle hin: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: [email protected]
  2. Der Kunde hat das Studio bei der Veränderung des Wohnsitzes oder der Bankverbindung unverzüglich über die Veränderung zu informieren.
  3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsrechte.

VIII. Online-Vertragsschluss über v8ems.com

  1. Die Angebote im Kundenkonto auf v8ems.com sind kein bindendes Angebot des Studios. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. erfolgreich ist; der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail.
  2. Bei Mitgliedschaften werden das Startpaket (bzw. der erste Beitrag) sofort und die laufenden Beiträge entsprechend Ziffer V über das gewählte Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal) eingezogen. Gilt bei Vertragsschluss eine Neukunden-Aktion, ist der Beitrag für den angegebenen Zeitraum um den angegebenen Prozentsatz reduziert; danach gilt der reguläre Beitrag.
  3. Trainingskarten und Einzeltrainings werden als Guthaben im Kundenkonto gutgeschrieben und dort gebucht. Ein rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagtes Training wird wieder gutgeschrieben; Ziffer V. 4 gilt entsprechend. Guthaben ist nicht übertragbar und wird nicht ausgezahlt.
  4. Freunde werben: Wird eine Person mit dem Empfehlungscode eines Kunden während einer laufenden Aktion Mitglied, erhalten beide nach Eingang der ersten Zahlung des neuen Mitglieds die angegebene Anzahl Gratis-Trainings als Guthaben.
  5. Vor dem ersten Training findet eine Erstberatung mit Gesundheits-Check statt. Ergibt sie, dass EMS-Training aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können beide Seiten den Vertrag außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
  6. Verbrauchern steht bei online geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (v8ems.com/widerruf) zu.